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Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Alltags- & Haushaltshilfe

Unser Ablauf

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Kontaktaufnahme


Die Kontaktaufnahme erfolgt über Telefon, E-Mail, Website oder Fax. Zu Beginn wird eine kurze Beschreibung des Klienten sowie der benötigten Dienstleistungen initial besprochen. Ziel ist es, den tatsächlichen Bedarf zu erfassen, einen ersten Eindruck der Situation zu gewinnen und die nächsten Schritte zu besprechen.

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Erster Besuch des Alltagshelfers

Der erste Besuch eines ausgewählten Mitarbeiters beinhaltet die Durchführung der besprochenen Alltagsbegleitung oder haushaltsnaher Dienstleistungen. Durch die Besuche lernen sich Klient und Alltagsengel kontinuierlich besser kennen, wodurch sich
der Umfang der Betreuung immer weiter individualisert.

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Erstgespräch


Nach einem persönlichen Treffen lernen sich der Klient, ggf. die pflegenden Angehörigen oder der gesetzliche Betreuer sowie die fachliche Leitung der Mainengel persönlich kennen. Hierbei wird eine detaillierte Bestandsaufnahme der Bedürfnisse und Wünsche des Klienten vorgenommen. Weiter wird die individuelle Finanzierungssituation begutachtet und eine nachhaltige Finanzierung der Dienstleistung über die Pflegekasse sichergestellt.

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Fortlaufende Betreuung

Die Besuche finden in festgelegten Intervallen statt. Während dieser Besuche wird die Betreuung kontinuierlich angepasst und optimiert. Der Fokus liegt auf dem Aufbau einer langfristigen, vertrauensvollen Beziehung, um die Lebensqualität des Klienten zu fördern und die Fürsorgebedarfe genau zu erfüllen.

Unsere Leistungen

Abrechnung & Finanzierung

Die Mainengel GmbH bietet Ihnen flexible und transparente Abrechnungsmodelle, um unsere Dienstleistungen auf bestmögliche Weise in Anspruch nehmen zu können. Wir legen großen Wert auf eine einfache und nachvollziehbare Kostenstruktur, damit Sie jederzeit den vollen Überblick behalten.

01

Entlastungsbetrag §45b

  • Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung, der gemäß § 45b SGB XI für unsere Dienstleistungen genutzt werden kann. 

  • Die konkreten Stundensätze variieren je Bundesland. Sprechen Sie uns gerne darauf an und wir lassen Ihnen eine Übersicht zukommen.

  • Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.

03

Verhinderungspflege §39

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen jährliches Budget nach​ § 39 SGB XI zur Verfügung

  • Die konkreten Stundensätze variieren je Bundesland. Sprechen Sie uns gerne darauf an und wir lassen Ihnen eine Übersicht zukommen.

  • Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.

02

Pflegesachleistungen §45a

  • Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Pflegesachleistungen zur Verfügung, wovon 40% des Betrages gemäß § 45a SGB XI für unsere Dienstleistungen genutzt werden können.

  • Die konkreten Stundensätze variieren je Bundesland. Sprechen Sie uns gerne darauf an und wir lassen Ihnen eine Übersicht zukommen.

  • Sie erhalten monatlich eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgerechneten Stunden, um die Abrechnung transparent und einfach nachzuvollziehen.

04

Private Abrechnung

  • Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, bieten wir die Möglichkeit der privaten Abrechnung. 

  • Der Stundensatz beträgt 51  Euro, zudem werden Kilometerkosten in Höhe von 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Der Gesamtumsatz der Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach §4 Nr.16 UStG.    

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