Auf einen Blick

Voraussetzungen, gemeinsames Jahresbudget und der Ablauf mit Mainengel.

Wann kommt unsere Verhinderungspflege infrage?

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Verhinderungspflege möglich sein, wenn die bisherige Pflegeperson vorübergehend ausfällt – zum Beispiel wegen eines Termins, Urlaubs oder einer Erkrankung. Mainengel bietet dafür stundenweise Unterstützung an. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Ob die Leistung in Ihrer Situation genutzt werden kann, klären wir mit Ihnen und der Pflegekasse.

Wie unterstützt Mainengel?

Wir besprechen, an welchen Tagen und für wie viele Stunden Sie Vertretung brauchen. Je nach Bedarf und vereinbartem Leistungsumfang übernehmen wir Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt oder Begleitung außer Haus. Ob und wann ein Einsatz möglich ist, hängt von der Region und unseren freien Kapazitäten ab.

Welches Budget steht zur Verfügung?

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Bereits genutzte Leistungen mindern den verfügbaren Betrag. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Restbudget und den Voraussetzungen für die Erstattung unserer stundenweisen Einsätze.

So starten Sie mit uns

  1. Schildern Sie Mainengel, wann die Pflegeperson verhindert ist und welche Unterstützung gebraucht wird.
  2. Wir klären mit Ihnen Aufgaben, Stunden, Einsatzort und Verfügbarkeit.
  3. Sie fragen bei der Pflegekasse nach dem verfügbaren Budget und dem Abrechnungsweg.
  4. Nach Vereinbarung der Einsätze erhalten Sie die nötigen Angaben und Nachweise zur Abrechnung.
Stundenweise an Ihrer Seite

Wir bieten die Vertretung persönlich durch Mainengel an. Melden Sie sich für eine konkrete Anfrage bei unserem Team.

Quellen & weitere Informationen

Die konkrete Finanzierung und Verfügbarkeit klären die zuständigen Stellen und wir gemeinsam mit Ihnen.