Anspruch, Einsatz und Abrechnung des monatlichen Entlastungsbetrags.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf bis zu 131 Euro pro Monat. Das Geld wird für bestimmte Leistungen erstattet; es wird nicht einfach als frei verfügbares Geld ausgezahlt.
Wofür kann ich ihn einsetzen?
Der Betrag kann unter anderem für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Dazu können passende Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung gehören. Entscheidend ist, ob das konkrete Angebot für diese Abrechnung anerkannt ist. Mainengel klärt mit Ihnen, welche unserer Leistungen vor Ort dafür infrage kommen.
Wie läuft die Abrechnung?
- Prüfen Sie Ihren Pflegegrad und fragen Sie nach dem verfügbaren Guthaben bei Ihrer Pflegekasse.
- Besprechen Sie mit dem Anbieter die gewünschte Unterstützung und die Abrechnung.
- Bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise auf. Die Pflegekasse erstattet die anerkannten Kosten bis zum verfügbaren Betrag; je nach Vereinbarung kann eine Abtretung möglich sein.
Nicht verbrauchte Monatsbeträge können im laufenden Kalenderjahr angespart werden. Restbeträge aus einem Jahr lassen sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Was ist der nächste Schritt?
Schreiben Sie auf, bei welchen Aufgaben Sie Entlastung brauchen: Haushalt, Einkäufe, Begleitung oder gemeinsame Zeit. Damit können wir einen passenden Einsatz besprechen.
Quellen & weitere Informationen
Die konkrete Finanzierung und Verfügbarkeit klären die zuständigen Stellen und wir gemeinsam mit Ihnen.

