Bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen richtig einordnen.
Für wen gilt der Anspruch?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können bis zu 40 Prozent ihres monatlichen Anspruchs auf ambulante Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen, soweit sie die Sachleistungen nicht für einen ambulanten Pflegedienst benötigen.
Wie wird daraus ein nutzbares Budget?
Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von den in dem Monat bereits bezogenen Pflegesachleistungen ab. Die Leistung wird nach Inanspruchnahme gegen Belege erstattet. Ein gesonderter Antrag vorab ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht nötig; klären Sie die Abrechnung trotzdem vor dem ersten Einsatz mit Ihrer Pflegekasse und dem Anbieter.
Wenn Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, kann die Nutzung des Umwandlungsanspruchs das anteilige Pflegegeld mindern. Lassen Sie sich die Wirkung auf Ihre persönliche Abrechnung von der Pflegekasse erläutern.
Was sollten Sie vorbereiten?
- Pflegegrad und aktuelle Nutzung der Pflegesachleistungen prüfen.
- Bei der Pflegekasse das verbleibende Monatsbudget erfragen.
- Mit Mainengel besprechen, welche anerkannten Leistungen und Termine passen.
Quellen & weitere Informationen
Die konkrete Finanzierung und Verfügbarkeit klären die zuständigen Stellen und wir gemeinsam mit Ihnen.

