Auf einen Blick

Antrag, Begutachtung und Beratung verständlich erklärt.

Wo stelle ich den Antrag?

Wenden Sie sich an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Ein erster Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist auch telefonisch möglich. Angehörige oder andere vertraute Personen können ihn mit einer entsprechenden Vollmacht stellen. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Was passiert danach?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Begutachtung. Dabei wird betrachtet, wie selbstständig die betroffene Person in verschiedenen Bereichen des Alltags ist. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.

Wie bereite ich das Gespräch vor?

  1. Notieren Sie typische Situationen, in denen Hilfe nötig ist – auch an weniger guten Tagen.
  2. Halten Sie vorhandene Unterlagen und eine Übersicht über die bisherige Unterstützung bereit.
  3. Bitten Sie nach Möglichkeit eine vertraute Pflegeperson, bei der Begutachtung dabei zu sein.
  4. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach einer Pflegeberatung und nach dem weiteren Ablauf.
Nach dem Bescheid

Prüfen Sie den festgestellten Pflegegrad und welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen. Für anerkannte Unterstützung im Alltag kann zum Beispiel der Entlastungsbetrag relevant sein.

Quellen & weitere Informationen

Die konkrete Finanzierung und Verfügbarkeit klären die zuständigen Stellen und wir gemeinsam mit Ihnen.